ALLGEMEINE INFORMATIONEN:
Deutsche Staatsbürger, die als Touristen in die Republik Kolumbien einreisen, benötigen kein Einreisevisum, jedoch eine Einreiseerlaubnis, die durch die Einwanderungsbehörde „Departamento Administrativo de Seguridad - DAS „ in Kolumbien auf den Flughäfen, in den Häfen und anderen Grenzstellen erteilt wird.
Auf der in den Pass gestempelten Aufenthaltsgenehmigung ist ersichtlich, wie viele Tage Sie sich in Kolumbien aufhalten dürfen. Wenn Sie Ihre Aufenthaltsdauer bis maximal 180 Tage verlängern möchten, müssen Sie dies rechtzeitig bei der kolumbianischen Sicherheitsbehörde DAS beantragen.
Erwachsene benötigen zur Einreise einen noch mindestens 6 Monate gültigen deutschen Pass sowie ein Flugticket für Hin- und Rückflug. Für Kinder ist ein entsprechender KINDERPASS bzw. ein eigener Pass erforderlich.
Seit dem 31. Oktober 2010 bietet die Lufthansa den Direktflug Frankfurt – Bogotá an. Andere europäische Länder, von denen aus man direkt nach Kolumbien fliegen kann, sind Spanien, Frankreich und Großbritannien.
Einige internationale Fluggesellschaften mit Direktflügen nach Kolumbien sind Lufthansa, Iberia, Air France, British Airways, Continental Airlines und American Airlines.
WICHTIGSTE FLUGHÄFEN:
Die wichtigsten internationalen Flughäfen sind El Dorado in Bogotá, José María Córdoba in Medellín, Alfonso Bonilla Aragón in Cali, Rafael Núñez in Cartagena und Ernesto Cortissoz in Barranquilla.
Die wichtigsten kolumbianischen Fluggesellschaften sind Alianza Summa (www.avianca.com.co), Aerorepública (www.aerorepublica.com.co), Intercontinental de Aviación, Satena (www.satena.com) und Aires (www.aires.com.co).
EINREISEBESTIMMUNGEN:
Wenn man über den Land- oder den Luftweg, über das Meer oder einen Fluss nach Kolumbien einreist, muss man eine Kontrolle passieren, die von dem Departamento Administrativo de Seguridad – DAS (www.das.gov.co) durchgeführt wird. Bei dieser Gelegenheit müssen Sie einen gültigen Pass vorzeigen, und man wird Sie fragen, was der Zweck Ihrer Reise ist. Diese Körperschaft wird die maximale Dauer Ihres Aufenthalts in unserem Land in Ihren Pass stempeln.
Darüber hinaus werden Sie auf Beamte der Dirección de Impuestos y Aduanas Nacionales – DIAN (www.dian.gov.co) treffen, die von Ihnen möglicherweise verlangen werden, Ihr Gepäck zum Zweck einer Zollkontrolle vorzuzeigen.
Vor der Einreise müssen Sie das Formular zur Zoll- und Devisenerklärung ausfüllen. Bitte beachten Sie, dass für den Fall, dass Sie beabsichtigen, mehr als 10.000 US-Dollar (das entspricht z.Zt. ungefähr 8.000 €) oder den entsprechenden Betrag in einer anderen Fremdwährung ein- oder auszuführen, Sie verpflichtet sind, diese Summe zu deklarieren und Sie dafür auf die Dienste der Banken oder entsprechenden Agenturen zurückgreifen müssen.
Als Reisender können Sie Gepäck bzw. Dinge zum persönlichen Gebrauch bis zu einem Wert von 1.500 US-Dollar ohne Importgenehmigung einführen, solange die entsprechenden Mengen nicht auf kommerzielle Absichten schließen lassen.
EINFUHR VON TIEREN IN KOLUMBIEN
Laut Informationen des kolumbianischen Landwirtschaftsinstituts (Instituto Colombiano Agropecuario – ICA, (www.ica.gov.co) Büro auf dem Flughafen El Dorado, Tel.: (571) 4138893 Fax: (011571) 4138873) müssen für die Einfuhr von Tieren und Haustieren in Kolumbien folgende Bedingungen erfüllt werden:
Ein tierärztliches Gesundheitszeugnis.
Ein aktueller Impfpass
Hinweis: Diese Dokumente müssen auf dem Zielflughafen, sobald Ihnen das Tier übergeben wird, der zuständigen Stelle des ICA vorgelegt werden. Die Dokumente müssen NICHT durch das Konsulat beglaubigt werden.
Am besten auf Spanisch oder Englisch– ausgestelltes Gesundheitszeugnis und eine Impfbescheinigung vorlegen.
Gemäß der Resolution Nr. 03607 vom 13. Dezember 2001 und der Resolution Nr. 3865 vom 24. Dezember 2003, erlassen durch das kolumbianische Landwirtschaftsinstitut ICA (Instituto Colombiano Agropecuario), verboten ist, Katzen aus von BSE/ Rinderwahnsinn betroffenen Ländern in kolumbianisches Staatsgebiet einzuführen.
Diese Maßnahme trifft auf folgende Länder zu: Deutschland, Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Slowakei, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Israel, Japan, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Polen, Portugal, Vereinigtes Königreich (England, Schottland, Wales und Nordirland), Schweiz und USA.
Deutsche Staatsbürger, die als Touristen in die Republik Kolumbien einreisen, benötigen kein Einreisevisum, jedoch eine Einreiseerlaubnis, die durch die Einwanderungsbehörde „Departamento Administrativo de Seguridad - DAS „ in Kolumbien auf den Flughäfen, in den Häfen und anderen Grenzstellen erteilt wird.
Auf der in den Pass gestempelten Aufenthaltsgenehmigung ist ersichtlich, wie viele Tage Sie sich in Kolumbien aufhalten dürfen. Wenn Sie Ihre Aufenthaltsdauer bis maximal 180 Tage verlängern möchten, müssen Sie dies rechtzeitig bei der kolumbianischen Sicherheitsbehörde DAS beantragen.
Erwachsene benötigen zur Einreise einen noch mindestens 6 Monate gültigen deutschen Pass sowie ein Flugticket für Hin- und Rückflug. Für Kinder ist ein entsprechender KINDERPASS bzw. ein eigener Pass erforderlich.
Seit dem 31. Oktober 2010 bietet die Lufthansa den Direktflug Frankfurt – Bogotá an. Andere europäische Länder, von denen aus man direkt nach Kolumbien fliegen kann, sind Spanien, Frankreich und Großbritannien.
Einige internationale Fluggesellschaften mit Direktflügen nach Kolumbien sind Lufthansa, Iberia, Air France, British Airways, Continental Airlines und American Airlines.
WICHTIGSTE FLUGHÄFEN:
Die wichtigsten internationalen Flughäfen sind El Dorado in Bogotá, José María Córdoba in Medellín, Alfonso Bonilla Aragón in Cali, Rafael Núñez in Cartagena und Ernesto Cortissoz in Barranquilla.
Die wichtigsten kolumbianischen Fluggesellschaften sind Alianza Summa (www.avianca.com.co), Aerorepública (www.aerorepublica.com.co), Intercontinental de Aviación, Satena (www.satena.com) und Aires (www.aires.com.co).
EINREISEBESTIMMUNGEN:
Wenn man über den Land- oder den Luftweg, über das Meer oder einen Fluss nach Kolumbien einreist, muss man eine Kontrolle passieren, die von dem Departamento Administrativo de Seguridad – DAS (www.das.gov.co) durchgeführt wird. Bei dieser Gelegenheit müssen Sie einen gültigen Pass vorzeigen, und man wird Sie fragen, was der Zweck Ihrer Reise ist. Diese Körperschaft wird die maximale Dauer Ihres Aufenthalts in unserem Land in Ihren Pass stempeln.
Darüber hinaus werden Sie auf Beamte der Dirección de Impuestos y Aduanas Nacionales – DIAN (www.dian.gov.co) treffen, die von Ihnen möglicherweise verlangen werden, Ihr Gepäck zum Zweck einer Zollkontrolle vorzuzeigen.
Vor der Einreise müssen Sie das Formular zur Zoll- und Devisenerklärung ausfüllen. Bitte beachten Sie, dass für den Fall, dass Sie beabsichtigen, mehr als 10.000 US-Dollar (das entspricht z.Zt. ungefähr 8.000 €) oder den entsprechenden Betrag in einer anderen Fremdwährung ein- oder auszuführen, Sie verpflichtet sind, diese Summe zu deklarieren und Sie dafür auf die Dienste der Banken oder entsprechenden Agenturen zurückgreifen müssen.
Als Reisender können Sie Gepäck bzw. Dinge zum persönlichen Gebrauch bis zu einem Wert von 1.500 US-Dollar ohne Importgenehmigung einführen, solange die entsprechenden Mengen nicht auf kommerzielle Absichten schließen lassen.
EINFUHR VON TIEREN IN KOLUMBIEN
Laut Informationen des kolumbianischen Landwirtschaftsinstituts (Instituto Colombiano Agropecuario – ICA, (www.ica.gov.co) Büro auf dem Flughafen El Dorado, Tel.: (571) 4138893 Fax: (011571) 4138873) müssen für die Einfuhr von Tieren und Haustieren in Kolumbien folgende Bedingungen erfüllt werden:
Ein tierärztliches Gesundheitszeugnis.
Ein aktueller Impfpass
Hinweis: Diese Dokumente müssen auf dem Zielflughafen, sobald Ihnen das Tier übergeben wird, der zuständigen Stelle des ICA vorgelegt werden. Die Dokumente müssen NICHT durch das Konsulat beglaubigt werden.
Am besten auf Spanisch oder Englisch– ausgestelltes Gesundheitszeugnis und eine Impfbescheinigung vorlegen.
Gemäß der Resolution Nr. 03607 vom 13. Dezember 2001 und der Resolution Nr. 3865 vom 24. Dezember 2003, erlassen durch das kolumbianische Landwirtschaftsinstitut ICA (Instituto Colombiano Agropecuario), verboten ist, Katzen aus von BSE/ Rinderwahnsinn betroffenen Ländern in kolumbianisches Staatsgebiet einzuführen.
Diese Maßnahme trifft auf folgende Länder zu: Deutschland, Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Slowakei, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Israel, Japan, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Polen, Portugal, Vereinigtes Königreich (England, Schottland, Wales und Nordirland), Schweiz und USA.
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Calle 15-15-40, 092 Buga/Valle, Kolumbien
Spanien/España +34 632 096 727
Kolumbien/Colombia +57 313 681 8992
Deutschland/ Alemania +49 176 985 522 73
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